1. Höhere Ansprüche nach Rentenantritt

Wer bereits seine Regelaltersgrenze erreicht hat und

Rente bezieht, kann sich eine Erwerbstätigkeit auf künftige Ansprüche anrechnen lassen.

Dazu muss er sich auf freiwilliger Basis dazu entscheiden, seinen Arbeitnehmeranteil an die Rentenversicherung zu bezahlen. Das muss er seinem Arbeitgeber mitteilen. 

Bislang zahlte lediglich der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil. Mit den Anteilen können die Rentenansprüche ab dem

1.   Juli des darauffolgenden Jahres entsprechend steigen.

2.   Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

2. Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenantritt

Bei vorzeitigem Renteneintritt dürfen Senioren bislang maximal 450 Euro pro Monat nebenbei sowie zweimal

im Jahr 900 Euro pro Monat verdienen,

ohne Abschläge auf die Rente zu erhalten.

Andernfalls werden stufenweise je nach

Verdienst die Bezüge gekürzt.

Ab 1. Juli 2017 gilt ein einfacheres System:

Bis zu 6300 Euro Verdienst im Jahr sind kein Problem.

 

Alles darüber wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.