1.
Höhere Ansprüche nach Rentenantritt
Wer bereits seine Regelaltersgrenze erreicht hat und
Rente bezieht, kann sich eine Erwerbstätigkeit auf künftige Ansprüche anrechnen lassen.
Dazu muss er sich auf freiwilliger Basis dazu entscheiden, seinen Arbeitnehmeranteil an die Rentenversicherung zu
bezahlen. Das muss er seinem Arbeitgeber mitteilen.
Bislang zahlte lediglich der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil. Mit den Anteilen können die Rentenansprüche ab
dem
1. Juli des darauffolgenden Jahres entsprechend steigen.
2. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.
2. Hinzuverdienst bei
vorzeitigem Rentenantritt
Bei vorzeitigem Renteneintritt dürfen Senioren bislang maximal 450 Euro pro Monat nebenbei sowie zweimal
im Jahr 900 Euro pro Monat verdienen,
ohne Abschläge auf die Rente zu erhalten.
Andernfalls werden stufenweise je nach
Verdienst die Bezüge gekürzt.
Ab 1. Juli 2017 gilt ein einfacheres System:
Bis zu 6300 Euro Verdienst im Jahr sind kein Problem.
Alles darüber wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.